Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters für den Besuch von Konzerten und Tanzveranstaltungen

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.

2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

3. Die Konzerte / Tanzveranstlatungen finden in erheblicher Lautstärke statt und daher sind Gehörschäden infolge des Konzertbesuches nicht ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt für entstandene Gehörschäden keine Haftung.

4. In Bühnennähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.

5. Für Schäden, die von Besuchern an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder des Veranstaltungsortes verursacht werden, haftet der Verursacher.

6. Den Weisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Nicheinhaltung kann den sofortigen Verweis ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben.

7. Das Betreten der Bühne ist untersagt und kann den sofortigen Verweis ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben.

8. Das überschreiten der Absperrung vor der Bühne ist verboten. Für Sachschäden die an der Einrichtung, Geräten, bei Personenschäden der Künstler, Personal, Besuchern oder an der eigenen Person durch Zuwiderhandlung entstanden sind haftet der Verursacher.

9. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen und das mitbringen von Tieren ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.

10. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund ( gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte ) zu verwehren bleibt vorbehalten. Die Karte ist auf verlangen vorzuzeigen.

11. Das Vertreiben rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.

12. Auf Konzerten ist das Mitbringen von Film- und Videokameras jeglicher Bau- und Funktionsart, Spiegelreflexkameras mit Teleobjektiv und Blitz sowie Digitale Kleinbildkameras mit Zoom und Memorychip sind verboten. Missachtung wird strafrechtlich verfolgt.

13. Auf Konzerten sind Tonaufzeichnungen mit Tonaufnahmegeräten jeder Art sind verboten. Missachtung wird strafrechtlich verfolgt.

14. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

15. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und des Veranstalters zustande.

16. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der die Karte erworben wurde, jedoch nur bis maximal vier Wochen nach dem geplanten Termin. Weitere Ansprüche wie z.B. entstandene Reisekosten können gegen dem Veranstalter nicht erhoben werden.

17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich oder terminlich zu verlegen. Rücknahme der Karte bei Terminverlegung ist nur bis zu dem Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich.Im übrigen ist eine Rücknahme ausgeschlossen.

18. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

19. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

20. Der Erwerb der Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.

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